Corona-Information
Zur weiteren Eindämmung des Coronavirus gilt in Brandenburg seit Montag, den 27. April 2020, im Öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel eine Pflicht zum Mund-Nasenschutz. Das hat die Landesregierung am 24. April 2020 mit einer Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in einer Telefonschaltkonferenz beschlossen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Land Brandenburg.
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